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SVHC Informationen gemäß REACH

Ä¢¹½´«Ã½ ergreift eine proaktive Herangehensweise in Bezug auf Compliancethemen, Gesetze und Regulierungen.

REACH, die EU-Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, hat zum Ziel, nachhaltige Entwicklung zu fördern und den Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt umfassend zu gewährleisten. Ä¢¹½´«Ã½ unterstützt dieses Leitbild.

Mehr Informationen über "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC-Kandidaten) gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung können Sie ³ó¾±±ð°ùÌýfinden.