REACH, die EU-Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, hat zum Ziel, nachhaltige Entwicklung zu fördern und den Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt umfassend zu gewährleisten. Ä¢¹½´«Ã½ unterstützt dieses Leitbild.
Mehr Informationen über "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC-Kandidaten) gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung können Sie ³ó¾±±ð°ùÌýfinden.