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Neues Jahr, neue Erstattungssätze Ä¢¹½´«Ã½“ das sollten Sie wissen!

16.01.2026

So wirken sich die neuen Erstattungssätze auf Ihr Dialysezentrum aus

Zum Jahresbeginn 2026 wurden die Honorare in der Dialyse im niedergelassenen Bereich angepasst. Die KBV und der GKV-Spitzenverband konnten sich auf eineÌýErhöhung des Orientierungswertes um 2,8%Ìýeinigen. Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die Kostenpauschalen für die Dialyse1. Hierbei werden die Kostenpauschalen in zwei Kategorien eingeteilt. Die Kostenpauschalen derÌýersten KategorieÌýwerden mit derÌývollen Veränderungsrate des OrientierungswertesÌýerstattet.ÌýDie Kostenpauschalen derÌýzweiten KategorieÌýwerden mit einem Wert in Höhe vonÌý75% der Veränderungsrate des OrientierungswertesÌý±¹±ð°ù²µÃ¼³Ù±ð³Ù.

Was bedeutet das für Sie und Ihre Praxis konkret?

¶Ù¾±±ðÌývolle (100%, somit 2,8% Steigerung)ÌýVeränderungsrate des Orientierungswertes wird angewendet auf:

Kostenpauschalen 40815 bis 40819Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý

Ìý Ìýfür Patienten unter 18 Jahren

Ìý

Zuschläge 40829 bis 40836

Ìý Ìýfür Einzeldialysen/Behandlungswochen

Ìý Ìýab dem vollendeten 59. Lebensjahr

Ìý

Kostenpauschalen 40840 bis 40847

Ìý Ìýfür die Förderung der Heimdialyse

Ìý

Ìý

Die 75% Veränderungsrate des Orientierungswertes wird auf alle weiteren Kostenpauschalen des EBM-Abschnitts 40.14 angewendet. Dies bedeutet, dass insbesondere dieÌýHeimdialysen weiter stärker gefördertÌýwerden.

Alle Details zu den Änderungen der Kostenpauschalen und Zuschlägen finden Sie in unserer kompakten Übersicht:

Kennen Sie bereits die SKIP-SH Initiative? DieseÌýsetzt sich dafür ein, durch Aufklärung sowie bessere Organisation der Behandlungswege bei Nierenversagen den Einsatz der Heimdialyse zu fördern.

Wie wird dies konkret umgesetzt?

Erfahren Sie mehr in diesemÌý45-minütigen WebinarÌývon Dr. Kolbrink aus November 2025. Das Webinar ist unter diesem Link in englischer Sprache direkt verfügbar:

Sie überlegen, Ihr Heim- und Zentrumsdialyse-Angebot auszubauen und möchten erfahren, wie Ä¢¹½´«Ã½ Sie dabei unterstützen kann? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Therapieexperten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht unterÌýmarketing.deutschland@freseniusmedicalcare.com.

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1) Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 753. Sitzung am 11. Dezember 2024, aktualisiert durch den Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 779. Sitzung am 20. Mai 2025.

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